Sie beziehen ALG II (Hartz IV), Wohngeld, den Kindergeldzuschlag oder Sozialhilfe und haben mindestens 1 Kind ?
Dann sollten Sie umgehend die neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche beantragen.
Ohne Antrag gibt es keine rückwirkenden Leistungen. Informationen und Hilfe erhalten Sie in unseren Beratungsstellen.
Download Antrag:
1. Worum geht es beim Bildungspaket?
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Otfmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort
teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind.
Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und
ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.
2. Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen? Wieviele Kinder profitieren vom Bildungspaket?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen
Mädchen und Jungen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
3. Welche Bildungs- und Teilhabeleistungen sind im Bildungspaket enthalten?
Zum Bildungspaket gehören:
4. Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind und insgesamt?
Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beiträge:
5. Wie wird das Bildungspaket vor Ort umgesetzt? Wer ist Ansprechpartner für die Familien?
Für Arbeitslosengeld II und Sozialgeldbezieher setzen die Kommunen das Bildungspaket im Jobcenter um. In diesen Fällen erhalten Familien alle Leistungen des Bildungspakets aus einer Hand. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kindergeldzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig.
Die Kommune (z.B. Rathaus oder Bürgeramt) nennt diesen Familien den zuständigen Ansprechpartner für das Bildungspaket. Die Leistungen des Bildungspakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt.
So kommen Sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.
6. Ab wann können die Leistungen bei der Kommune im Jobcenter beantragt werden?
Das Bildungspaket wurde am 25. Februar 2011 verabschiedet und gilt – nach Verkündung – rückwirkend zum 1. Januar 2011. Entsprechend können die Familien die Leistungen beantragen.
7. Worauf müssen die Familien achten?
Die Wege führen in der Regel zur Kommune im Jobcenter. Wer Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket hat, kann sich dort informieren, beraten lassen und die Leistungen einfach und unkompliziert beantragen.
8. Wie funktioniert die Abrechnung der Leistungen bzw. Kostenerstattung?
Für die Leistungsabrechnung und Kostenerstattung gibt es unterschiedliche Varianten. Die Kommunen bestimmen vor Ort das Verfahren und informieren Bürgerinnen und Bürger sowie Anbieter über das Prozedere.
9. Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung beteiligen möchten?
Ob Vereine, Jugendgruppen oder Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungspaket mitmachen und bedürftigen Kindern und deren Familien helfen möchte, sollte sich zuerst an die Kommune wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen
10. Wie können sich Kitas und Schulen beteiligen?
Auch Schulen und Kitas sollten sich mit der Kommune in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote aus dem
Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll ist.
Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht oder die Versetzung gefährdet ist, können Eltern Nachhilfe aus dem
Bildungspaket beantragen.